Das UBA hat zehn weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat zehn weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 1. März 2019 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 02.04.2019 B6 bis B10 und BAnz AT 03.04.2019 B6 bis B10).
Die Allgemeinverfügungen werden am 17. bzw. 18. April 2019 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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