Das UBA hat 16 weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat 16 weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Bundesanzeiger (BAnz) mit Datum vom 15., 18. bzw. 19. Februar 2019 bekannt gemacht (BAnz AT 11.03.2019 B5, BAnz AT 12.03.2019 B7 bis B9, BAnz AT 13.03.2019 B8 bis B11, BAnz AT 14.03.2019 B4 bis B7 sowie BAnz AT 15.03.2019 B3 bis B6).
Die Allgemeinverfügungen werden am 26., 27., 28., 29. bzw. 30. März 2019 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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