Das UBA hat zwei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat zwei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 26. Januar 2023 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 11.04.2023 B7 und B8).
Kenn-Nr. | WGK | Stoff bzw. Stoffgruppe |
11142 | 1 | 2-Phenylpropan-2-ol |
11144 | 1 | Reaktionsgemisch aus (9-Acetoxy-3,8,10-triethyl-7,8,10-trimethyl-1,5-dioxa-9-azaspiro[5.5]undec-3-yl)methylpalmitat und (9-Acetoxy-3,8,10-triethyl-7,8,10-trimethyl-1,5-dioxa-9-azaspiro[5.5]undec-3-yl)methylstearat |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Die Allgemeinverfügungen werden am 26. April 2023 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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