Das UBA hat neun weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat neun weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 17. August 2023 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 02.10.2023 B9 bis B11, BAnz AT 04.10.2023 B9 und B10, BAnz AT 05.10.2023 B8 und B9 sowie BAnz AT 06.10.2023 B7 und B8).
Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
1,1-Diphenylethylen | 2 | 11213 |
Fettsäuren C16-18 und C18-ungesättigt, Verbindungen mit (Z)-Octadec-9-enylamin | 2 | 11217 |
Kohlensäure, Verbindung mit Ethanolamin (1:2) | 1 | 11208 |
Polymer aus Nonylphenolen, Formaldehyd, Methyloxiran und Ethylenoxid, Restgehalt Formaldehyde < 0,1 %, Ethylenoxid < 0,1 %, Methyloxiran < 0,1 % und Nonylphenole < 3 % (mittlere Molmasse 8.200 g/mol) | 2 | 11207 |
Reaktionsprodukte aus Bis(1,3-dimethylbutyl)dithiophosphat, Phosphorpentoxid, Methyloxiran und C12-14-tert-Alkylamin | 2 | 11206 |
Reaktionsprodukte aus N-1-Naphthylanilin und Nonen, verzweigt | 1 | 11209 |
Reiskleiewachse, oxidiert und ihre Natrium- und Calciumsalze1) | 1 | 10701 |
Starch, polymer with butyl 2-propenoate, ethenylbenzene and 2-propenoic acid, graft (average MW 8.000 g/mol) | 12) | 10453 |
4-(trans-4-Propylcyclohexyl)brombenzol | 1 | 11214 |
WGK = Wassergefährdungsklasse
1) Aus systematischen Gründen wird der bisher in die WGK 1 eingestufte Stoff „Reiskleiewachse, oxidiert, Calciumsalze“ (Kenn-Nr. 10701) nun als Komponente unter dieser Stoffgruppe eingestuft. Aus systematischen Gründen wird der bisher noch nicht eingestufte Stoff „Reiskleiewachse, oxidiert“ nun unter dieser Stoffgruppe eingestuft.
2) Offenbar ist dieser Stoff zwei Mal eingestuft worden: in die WGK 2 (Bekanntmachung vom 17. November 2021, BAnz AT 11.02.2022 B11) und in die WGK 1 (Bekanntmachung vom 4. Mai 2023, BAnz AT 13.06.2023 B9). Die Einstufung in die WGK 2 wird nun zurückgenommen.
Die Allgemeinverfügungen werden am 17., 19., 20. bzw. 21. Oktober 2023 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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