Neue wasserrechtliche Einstufungen (Update)

Das UBA hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.

(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 23. November 2023 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 09.01.2024 B5, BAnz AT 10.01.2024 B7 sowie BAnz AT 11.01.2024 B6).

Stoff bzw. Stoffgruppe WGK Kenn-Nr.
Destillate (Erdöl), dampfgecrackt, polymerisiert (mittlere Molmasse 520 g/mol) 1 10528
[3-(2,3-Epoxypropoxy)propyl]dimethoxymethylsilan 2 11219
Polymer aus Maleinsäuremonomethylester und Essigsäurevinylester, hydrolysiert, Natriumsalze (Molmasse 30.000-2.000.000 g/mol) 1 11226

WGK = Wassergefährdungsklasse

 

Die Allgemeinverfügungen werden am 24., 25. bzw. 26. Januar 2024 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.

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