Das UBA hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 7. März 2024 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 26.03.2024 B8 bis B10).
Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
Antimon(V)-oxid | 2 | 11282 |
Bisbenzimidazo[2,1-b:2',1'-i]benzo[lmn][3,8]phenanthrolin-8,17-dion | 1 | 11291 |
(Hydroxycyclohexyl)(phenyl)keton | 1 | 2124 |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Die Allgemeinverfügungen werden am 10. April 2024 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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