Das UBA hat fünf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat fünf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 19. September bzw. 15. Oktober 2024 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 18.11.2024 B6, BAnz AT 19.11.2024 B5, BAnz AT 21.11.2024 B5 und B6 sowie BAnz AT 22.11.2024 B4).
Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
Benzophenon | 3 (bisher: 1) | 2024 |
Benzylchlorformiat, Restgehalt Benzylchlorid < 0,1 % (bisher: Benzylchlorformiat) |
2 | 4530 |
Glyceride, C16–18 und C18-unges. Mono-, Di- und Tri-, Citrate, Kaliumsalze | 1 | 11398 |
Itaconsäurediethylester | 1 | 11399 |
Reaktionsmasse aus Bis[4-(vinyloxy)butyl]-1,6-hexandiylbiscarbamat und 9,18-Dioxo-3,8,19-trioxa-10,17-diazapentacos-1-en-25-yl-[6-({[4-(vinyloxy)butoxy]carbonyl}amino)hexyl]carbamat | 1 | 11400 |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.
Die Allgemeinverfügungen werden am 3., 4., 6. bzw. 7. Dezember 2024 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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