Das UBA hat erneut vier Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat vier weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 4. Januar 2019 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 21.01.2019 B8 bis B11).
Die Allgemeinverfügungen werden am 5. Februar 2019 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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