Das UBA hat zehn weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat zehn weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Bundesanzeiger (BAnz) mit Datum vom 17. bzw. 25. Januar 2019 bekannt gemacht (BAnz AT 13.02.2019 B9 bis B12, BAnz AT 14.02.2019 B11 bis B13 sowie BAnz AT 15.02.2019 B8 bis B10).
Die Allgemeinverfügungen werden am 28. Februar 2019 sowie am 1. bzw. 2. März 2019 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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