Das UBA hat zehn weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat zehn weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Bundesanzeiger (BAnz) mit Datum vom 8. Februar 2019 bekannt gemacht (BAnz AT 25.02.2019 B5 bis B9, BAnz AT 26.02.2019 B7 bis B9 sowie BAnz AT 28.02.2019 B7 und B8).
Die Allgemeinverfügungen werden am 12., 13. bzw. 15. März 2019 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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