Die redaktionelle Korrektur betrifft Anh. VI der 12. BImSchV.
(mih) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die Neufassung der Störfall-Verordnung (12. Bundes-Immissionsschutzverordnung – 12. BImSchV) vom 15. März 2017 (BGBl. 2017 I S. 483) mit Datum vom 2. Oktober 2017 (BGBl. 2017 I S. 3527) berichtigt. Die redaktionelle Korrektur betrifft die Nrn. 5.2.3 und 5.2.4 in Teil 2 des Anh. VI.
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