PSA: Arbeitgeber muss Sicherheit und Instandhaltung gewährleisten

Laut VTH hat im Falle eines Schadens der PSA der Arbeitgeber die gesamte Verantwortung zu tragen.

(mli) Die Fachgruppe „Persönliche Schutzausrüstungen“ des Verbands Technischer Handel (VTH), der Fach- und Berufsverband für industriellen und technischen Bedarf im deutschsprachigen Raum, hat über den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers informiert, sollte die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) beschädigt werden. Im Schadensfall obliegt ihm die gesamte Verantwortung.

Der Arbeitgeber hat demnach sicherzustellen, dass die Schutzausrüstung instandgehalten und bei Bedarf ersetzt wird. Auch einen bleibenden Schutz sowie einen guten hygienischen Zustand hat er zu gewährleisten. Ob der Arbeitgeber diese Verantwortung selbst übernimmt oder die Aufgabe an Dritte weitergibt, steht ihm dabei frei, solange diese über das nötige Hintergrundwissen sowie praktische Erfahrung verfügen.

Bei einer mehrteiligen PSA, wie etwa einem Helm, einer Schutzbrille und einem Gehörschutz, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die einzelnen Elemente so aufeinander abzustimmen, dass die jeweilige Schutzwirkung nicht beeinträchtigt wird. Vor jedem Einsatz ist eine Sichtprüfung der PSA auf offensichtliche Mängel vorzunehmen. Darüber hinaus sind die Anweisungen der Hersteller sowie die entsprechenden Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu beachten. Nach Ablauf der vom Hersteller festgelegten Nutzungsdauer ist die PSA auszutauschen, auch wenn sie keine sichtbaren Schäden aufweist. Die Nutzungsdauer beschreibt den Zeitraum, in dem die PSA ihre volle Schutzfunktion gewährleistet.

Sollte innerhalb dieser Zeit ein Defekt auftreten, welcher die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, ist eine Reparatur ausschließlich mit vom Hersteller zugelassenen Ersatzteilen und gemäß seinen Vorgaben zulässig.

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