Die Europäische Kommission hat Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien geändert.
(mih) Die Europäische Kommission hat Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (ABl. L 201 S. 60) geändert. Sie setzt das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC-Verfahren – Prior Informed Consent) für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel um.
Die Änderungen sind in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1078/2014 vom 7. August 2014 (ABl. L 297 S. 1) festgelegt und betreffen die Teile 1, 2 und 3 in Anhang I. Es werden verschiedene Einträge geändert, gestrichen bzw. hinzugefügt.
Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1078/2014 tritt am 4. November in Kraft und gilt ab 1. Dezember dieses Jahres.
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