Eine Vollzugshilfe des BAFU erläutert die Mengenschwellen für Stoffe und Zubereitungen, die maßgeblich dafür sind, ob ein Betrieb unter die StFV fällt.
(mih) Das schweizerische Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat eine Vollzugshilfe zur Störfallverordnung (StFV) aktualisiert. Sie richtet sich an die Inhaber von Betrieben und die Vollzugsbehörden, um Fragen zu klären, ob Mengenschwellen gemäß StFV überschritten werden. Darin wird erläutert, wie vorzugehen ist, um die betriebliche Höchstmenge eines Stoffs, einer Zubereitung oder eines Sonderabfalls zu bestimmen.
Zudem werden die Kriterien diskutiert, um stoff- und zubereitungsspezifische Mengenschwellen zu ermitteln. Als zentrales Hilfsmittel ist eine Liste mit einer Übersicht über eine große Anzahl von Mengenschwellen für Stoffe und Zubereitungen enthalten. Diese Mengenschwellen wurden von einer Arbeitsgruppe anhand der Kriterien für Human- und Ökotoxizität, physikalischer Gefahren, der Reaktionsfähigkeit mit Wasser und Säuren sowie der Kriterien für hoch aktive Stoffe gemäß Anh. 1 StFV ermittelt.
Die 3. aktualisierte Ausgabe der Vollzugshilfe ist ein Modul des Handbuchs zur StFV. Sie umfasst knapp 70 Seiten. Außerdem stellt das BAFU einen Mengenschwellenrechner zur Verfügung.
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