Die ECHA die Fassung 3.1 ihrer „Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern“ mit Datum von November 2015 veröffentlicht.
(mih) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Fassung 3.0 ihrer „Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern“ von August 2015 berichtigt und nun die Fassung 3.1 mit Datum von November 2015 veröffentlicht. Die Berichtigungen in der deutschen Sprachfassung betreffen den rechtsverbindlichen Wortlaut der Verordnung (EU) 2015/830 vom 28. Mai 2015 und die Hervorhebung des neuen rechtsverbindlichen Textes.
Die Leitlinien enthalten Informationen zu Fragen, die zu beachten sind, wenn ein Sicherheitsdatenblatt erstellt wird. Zudem werden die Informationen, die in jedem Abschnitt eines Sicherheitsdatenblatts enthalten sein müssen, erläutert – hier stehen insbesondere die Änderungen, die sich aus den verschiedenen Überarbeitungen von Anh. II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ergeben, und die Übergangszeiträume, um diese Änderungen umzusetzen, im Vordergrund. Darüber hinaus wird in den Leitlinien erläutert, für welche Stoffe und Gemische und von wem Sicherheitsdatenblätter vorzulegen sind.
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