Die Änderungen betreffen u.a. die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe sowie die Fachkunde und Kenntnisse.
(mih) Die Bundesregierung und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) haben die „Vierte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung [StrlSchV]“ mit Datum vom 10. Januar 2024 bekannt gemacht (BGBl. 2024 I Nr. 8).
Die Anpassungen betreffen u.a.
Die Änderungen sind am 16. Januar 2024 in Kraft getreten. Ausnahme: Der neu gefasste § 195 Abs. 2 StrlSchV betreffend Röntgeneinrichtungen ist rückwirkend bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
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