Die Technische Regel für Betriebssicherheit betrifft Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1112 Teil 1 „Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten – Beurteilung und Schutzmaßnahmen“ mit Datum vom 23. Februar 2024 erneut geändert (GMBl 2024 S. 35). Die Anpassungen betreffen insbesondere Verweise auf die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und europäische Richtlinien.
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