TRBS 1115 aktualisiert

In dieser Technische Regel für Betriebssicherheit wurden u.a . die Anh. B „Druckanlagen“ und C „Ex-Anlagen“ jeweils komplett neu gefasst.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1115 „Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen [MSR-Einrichtungen]“ mit Datum vom 2. Oktober 2024 geändert (GMBl 2024 S. 1002).

Der Anwendungsbereich dieser TRBS wurde nun auf Aufzugsanlagen (siehe neuer Anh. D) ausgedehnt, und die Änderungen betreffen Abs. 2 in Abschn. 8.3.3 „Austausch von Komponenten gegen nicht identische oder nicht baugleiche Teile“. Zudem wurden die Anh. B „Druckanlagen“ und C „Ex-Anlagen“ jeweils komplett neu gefasst.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de