Das Gesetz ist anzuwenden auf Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen u.a. nach dem USchadG, bei Prüfungen über die Umweltverträglichkeit oder bei Genehmigungen nach dem BImSchG.
(mih) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die Neufassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) vom 23. August 2017 bekannt gemacht (BGBl. 2017 I S. 3290). Es ist anzuwenden auf Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen u.a. nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG), bei Prüfungen über die Umweltverträglichkeit oder bei Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Das Gesetz dient dazu, europäische Vorgaben
umzusetzen.
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