Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ wurde aktualisiert
(ur) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Datum vom 7. Dezember 2023 die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte” geändert und ergänzt (GMBl 2024 S. 18).
Dies betrifft in Abschnitt 3 in der Liste die Stoffeinträge Bisphenol A, Kohlenstoffmonoxid und N-Methyl-2pyrrolidon (Dampf), die geändert und ergänzt wurden. Weiter wird in Abschnitt 3 eine neue Erläuterung 40 eingefügt und die CAS- CAS-Nr. 74091-64-8 beim Eintrag „2,5-(und 2,6-)Bis-(isocyanatomethyl)-bicyclo[2.2.1]heptan“ ergänzt.
In Abschnitt 4 wird der Eintrag „74091-64-8 / 2,5-(und 2,6-)Bis(isocyanatomethyl)-bicyclo[2.2.1]heptan“ eingefügt.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!