Das BMU hat Korrekturen zum Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung bekannt gemacht.
(mih) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat das „Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung [UVP]“ vom 20. Juli 2017 (BGBl. 2017 I S. 2808) mit Datum vom 12. April 2018 berichtigt (BGBl. 2018 I S. 472). Die Korrekturen betreffen das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie weitere Rechtsvorschriften.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!