Das BMUB will das UVPG und die 9. BImSchV modernisieren und an europäische Standards anpassen.
(mih) Das Bundeskabinett hat vor Kurzem auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks einen Gesetzesentwurf beschlossen, um das Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu modernisieren und an europäische Standards anzupassen. Wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mitteilt, soll es insbesondere bei der Öffentlichkeitsbeteiligung Verbesserungen geben, indem Bürger und Verbände die UVP-Unterlagen künftig über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder einsehen können. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) neu zu gliedern und klarer zu fassen sowie die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV – Bundes-Immissionsschutzverordnung) zu ändern.
Dadurch soll auch verhindert werden, die UVP durch die sog. „Salamitaktik“ zu umgehen. Bislang konnten Investoren einer UVP-Pflicht entgehen, indem sie ein großes Vorhaben in mehrere kleine Vorhaben aufteilten, die nacheinander zugelassen wurden. Mit dem neuen Gesetz soll auch in solchen Fällen künftig eine UVP Pflicht sein.
Die UVP ist ein wichtiges Instrument des Umweltschutzes und der Umweltvorsorge. Industrieanlagen (z.B. Chemiefabriken) und Infrastrukturprojekte (z.B. Autobahnen) dürfen nur genehmigt werden, wenn die Umweltauswirkungen, die von dem Vorhaben ausgehen können, zuvor in einem systematischen Prüfverfahren ermittelt, beschrieben und bewertet worden sind. Wichtiger Bestandteil der UVP ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung.
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