VCI: Handreichung für den Fall eines „harten“ Brexit

Der Verband der Chemischen Industrie hat die aus Verbandssicht wesentlichen Punkte dargelegt, die seine Mitgliedsunternehmen nun bedenken und vorbereiten müssen.

(mih) Das Vereinigte Königreich wird voraussichtlich ab 30. März 2019 nicht mehr der EU angehören. Derzeit scheint es immer wahrscheinlicher zu werden, dass der sog. Brexit ungeordnet verlaufen könnte. Vor diesem Hintergrund hat der Verband der Chemischen Industrie (VCI) für seine Mitgliedsunternehmen eine Handreichung mit Stand 13. Februar 2019 erstellt, in welcher die aus Verbandssicht wesentlichen Punkte dargelegt werden, die zu bedenken und vorzubereiten sind. Im Falle eines „harten“ Brexit würden mangels Übergangsregelung neben vielen anderen Regelungen die vier Grundfreiheiten der EU (freier Waren-, Kapital-, und Personenverkehr sowie die Dienstleistungsfreiheit) mit Bezug auf Großbritannien keine Gültigkeit mehr haben.

Unternehmen diesseits und jenseits des Ärmelkanals müssten sich nun stärker als je zuvor mit den möglichen Folgen eines „harten“ Brexit auseinandersetzen. Dabei sei es für die Unternehmen der Chemischen Industrie von besonderer Bedeutung, was mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und bestehenden Registrierungen passiere.

Die Handreichung liefert Informationen, Empfehlungen und weiterführende Links zu folgenden Aspekten:

  • Warenverkehr/Zollrecht
  • Transport/auch Luftverkehr
  • Chemikaliengesetzgebung: REACH und Biozidprodukte
  • Vertrags-/Gesellschaftsrecht
  • Steuern
  • Arbeitsrecht/Personal
  • gewerbliche Schutzrechte und Zertifizierungen/Unionsmarken
  • Finanzdienstleistungen und Versicherungen.

 

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