In der zweiten Ausgabe sind die jüngsten Änderungen der BetrSichV (u.a. Prüffristen, Übergangsvorschriften für Prüffristen und Prüfung der Schutzmaßnahmen) sowie Empfehlungen des BMAS berücksichtigt.
(mih) Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat seinen Leitfaden zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aktualisiert und nun die zweite Ausgabe veröffentlicht. Kern der BetrSichV ist die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln in Orientierung am Gefährdungspotenzial.
Die neue BetrSichV ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten und anschließend mehrfach geändert worden. Die Änderungen betrafen u.a. Prüffristen, Übergangsvorschriften für neue oder verkürzte Prüffristen sowie die Prüfung der Schutzmaßnahmen. Neben Technischen Regeln waren auch Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu berücksichtigen.
Der 35 Seiten umfassende Leitfaden soll als Hilfestellung dienen, um einen Überblick über die wesentlichen Änderungen der BetrSichV zu geben, Handlungssicherheit beim Betrieb von Arbeitsmitteln nach neuer BetrSichV zu erhalten und unterschiedliche Auslegungen zu vermeiden.
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