Die Korrekturen der Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe sind hauptsächlich redaktionell.
Im ABl. L 315 S. 78 ist die Verordnung (EU) Nr. 98/2013 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe berichtigt worden. Die Korrekturen sind hauptsächlich redaktionell. Die Verordnung legt einheitliche Vorschriften für die Bereitstellung, die Verbringung, den Besitz und die Verwendung von Stoffen oder Gemischen fest, die missbraucht werden könnten, um Explosivstoffe unrechtmäßig herzustellen. Sie zielt zudem darauf ab, die Verfügbarkeit dieser Stoffe für die Allgemeinheit zu beschränken und zu gewährleisten, dass verdächtige Transaktionen in der gesamten Lieferkette in geeigneter Form gemeldet werden.
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