(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat vier Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) in neuer Fassung mit Datum vom 25. bzw. 30. Juli 2018 bekannt gemacht (GMBl 2018 S. 722, 735, 741 bzw. 743):
- TRBS 1122 „Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen – Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV [Betriebssicherheitsverordnung] und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV“.
Der Titel der bisherigen Ausgabe vom 27. Mai 2010 (GMBl 2010 S. 859) lautete: „Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV – Ermittlung der Prüf- und Erlaubnispflicht“.
- TRBS 1123 „Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 15 Absatz 1 BetrSichV“.
Der Titel der bisherigen Ausgabe vom 10. Februar 2010 (GMBl 2010 S. 406) lautete: „Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BetrSichV – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs. 1 und 2 BetrSichV“.
- TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen“.
Der Titel der bisherigen Ausgabe vom 31. Januar 2007 (GMBl 2007 S. 310) lautete: „Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen“.
- TRBS 1201 Teil 2 „Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck“.
Der Titel der bisherigen Ausgabe vom 22. Juli 2014 (GMBl. 2014 S. 950) lautete „Prüfungen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck“.
Die Neufassungen werden voraussichtlich in Kürze auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Verfügung stehen.