In den Regelungen wird die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) umgesetzt.
(mih) Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) und das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind geändert worden: mit dem vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser, zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe und zur Änderung des BImSchG“ vom 18. Juli 2017 (BGBl. 2017 I S. 2771). Das Gesetz dient dazu, die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Industrieemissionsrichtlinie) umzusetzen.
Die Änderungen im WHG betreffen u.a. Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe; sie treten am 28. Januar 2018 in Kraft.
Die Änderungen im BImSchG betreffen § 16a „Störfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen“ und § 37d „Zuständige Stelle, Rechtsverordnungen“; sie sind am 29. Juli 2017 in Kraft getreten.
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