Die Liste der in der Schweiz zuständigen Behörden für die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) wurde aktualisiert
(ur) In der Liste der zuständigen Stellen für die schweizerische GGBV sind die durch die Kantone bezeichneten zuständigen Behörden plus drei Bundesbehörden aufgeführt. Dabei haben die Kantone unterschiedliche Lösungen gewählt. Teils sind Umweltschutz-, teils Verbraucherschutz-, teils Wirtschaftsämter oder zum Teil Polizeidienststellen oder auch Laboratorien und andere zuständig. Zu Name und Anschrift der zuständigen Behörde im jeweiligen Kanton sind bis auf wenige Ausnahmen auch Ansprechpartner inklusive Telefon-Nr. und E-Mail- plus Webadressen genannt. Die Liste ist auf dem Stand vom 16. August 2019 und kann von der Webseite des Bundesamts für Strassen – ASTRA als pdf-Dokument heruntergeladen werden: Vollzugsstellen GGBV
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