Der Umgang mit Lithium enthaltenden Batterien und deren Versand ist nicht ohne Risiko und unterliegt strengen Vorschriften. Als ausführliche Hilfestellung für die Entscheidungen, die vor dem Versand zu treffen sind, kann Ihnen der kostenlose Download am Ende des Artikels dienen.
(schu) Am Anfang muss geklärt werden, welche Art von Versand in Frage kommt. Dabei unterscheidet man die folgenden Versandarten:
Für diese Versandarten muss die zu versendende Batterie bestimmte Kriterien erfüllen, die im Download ausführlich beschrieben sind.
Bei den beiden letzten Versandmöglichkeiten gelten verschiedene Grenzwerte für Gewicht und Leistung in Abhängigkeit davon, ob es sich um Zellen oder Batterien handelt. Ob die zu versendenden Batterien mit erleichtertem Versand transportiert werden dürfen oder ein regulärer (voll regulierter) Transport notwendig ist, ist u.a. abhängig von der Leistung bei Lithium-Metall-Batterien und der Nennenergie bei Lithium-Ionen-Batterien.
Notwendig ist auch die richtige gefahrgutrechtliche Einstufung – also die Zuordnung zu einer UN-Nummer – diese hängt davon ab, um welche Art von Batterie es sich handelt, und wie sie vorliegt:
Zudem gibt es Sonderfälle, die es zu beachten gibt, wie Powerbanks oder auch mobile Batterien, bei denen ebenfalls eine Zuordnung zu einer UN-Nummer erfolgen muss.
Die besonderen Anforderungen beim Versand der Batterien im Straßenverkehr und im Luftverkehr sind letztlich in den Verpackungsanweisungen und ggf. Sondervorschriften der Gefahrgut-Regelwerke (ADR, IATA-DGR) festgelegt.
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