Klasse 7 – radioaktive Güter: Ihre sichere und rechtskonforme Beförderung erfordert einigen Zusatzaufwand. Eine kompakte Schnell-Anleitung von der Klassifizierung über die Verpackung und Kennzeichnung bis zum Transport.
(ah) Auch wenn man beim Stichwort "radioaktive Stoffe" erst einmal an Kernkraftwerke und Castorbehälter denkt: die meisten radioaktiven Gefahrgüter sind viel alltäglicher. Zum Beispiel Radioisotope für die Nuklearmedizin – oder für die zerstörungsfreie Werkstoffprüfung.
Das Versenden radioaktiver Stoffe ist gefahrgutrechtlich anspruchsvoll, aber machbar. Der kompakte Download aus dem Newsletter der gefahrgutbeauftragte gibt Ihnen in nur drei Seiten einen praktischen Kurzleitfaden an die Hand:
Sie erfahren im ersten Teil, wie Sie in den Abschnitt 2.2.7 ADR und die Klassifizierung einsteigen und welche Unterscheidungen, ADR-Tabellen, Begriffe und Grenzwerte maßgeblich sind.
Anschließend geht es um "SCO - oberflächenkontaminierte Gegenstände" (das SCO kommt vom englischen "Surface Contaminated Object") und zusätzliche Bedingungen, die für die korrekte Klassifikation zu beachten sind.
Die nächsten Abschnitte des Artikels drehen sich um die Verpackung und Kennzeichnung der Versandstücke – in Klasse 7 sind dafür Messungen nötig. Auch im Beförderungspapier sind bei Klasse 7 einige zusätzliche Angaben zu machen, die kurz umrissen werden.
Zum Schluss wird skizziert, was Sie außerdem noch im Kopf haben und prüfen müssen, damit Ihr Transport radioaktiver Stoffe und Gegenstände komplett rechtskonform ist.
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