Fußballfan wird wegen ungewöhnlichen "Gefahrgut-Transports" verurteilt.
(fu) Wenig Glück hat ein Anhänger von Fortuna Düsseldorf. Er wird im Oktober 2011 ertappt, als er bei einem Auswärtsspiel in Braunschweig versucht, in seiner Unterhose eine Handfackel ins Stadion zu schmuggeln. Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilt ihn jetzt zu einer Zahlung von 1.500 Euro an die Kinderkrebshilfe.
Außerdem wurde gegen ihn ein bundesweites Stadionverbot bis zum 30. Juni 2015 verhängt, das für die ersten vier Fußball-Ligen gilt. Das sei angesichts des Erstligaaufstiegs der Düsseldorfer Fortuna eine harte Strafe, zitiert die "Legal Tribune Online" die zuständige Richterin.
In Deutschland dürfen nur bengalische Feuer abgebrannt werden, die eine BAM-Zulassung haben. In den Sportstadien ist in der Regel die Verwendung von Bengalos durch die Stadionordnung oder die Versammlungsstättenverordnung untersagt.
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