Eine amerikanische Bahngesellschaft verlangt abweichend vom 49 CFR eine andere Plakatierungshöhe an Containern.
(uh) Die US-amerikanische Eisenbahngesellschaft CSX verlangt, dass sich Gefahrgut-Placards an Containern auf einer Höhe von min. 6 feet = 1,83 m über dem Boden befinden, und zwar an allen vier Seiten. Im Service Directory Ausgabe Juni 2010, Kapitel 6.12, wurden nur 5 feet verlangt. Für das „Umplakatieren“ werden 250 US$ berechnet. Es handelt sich um eine CSX-spezifische Forderung, die sich weder im § 172.516 des US 49 CFR noch im IMDG-Code / in den CTU-Packrichtlinien findet.
Wer also einen Nachlauf seines Gefahrgutcontainers in den USA mit CSX nicht ausschließen kann und die Ausgabe der 250 US$ vermeiden will, sollte die Placards besser wie beschrieben anbringen.
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