GGVSEB, GGVSee, die Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte und die Gefahrgutbeauftragenverordnung sind moderat überarbeitet worden. Es handelt sich überwiegend um redaktionelle Änderungen und Klarstellungen.
(ak) Im Bundesgesetzblatt I Nr. 42 vom 13. August 2010 ist auf S. 1139 die "Fünfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen" bekannt gemacht worden. Die Änderungen betreffen die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) vom 17. Juni 2009, die Gefahrgutverordnung See (GGVSee), die Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte (OrtsDruckV) und die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).
Während in der OrtsDruckV und der GbV lediglich jeweils ein Verweis auf das Gefahrgutbeförderungsgesetz präzisiert wurde, sind die Änderungen in der GGVSEB und der GGVSee zwar umfangreicher, gehen aber über redaktionelle Korrekturen und Anpassungen an geändertes Recht kaum hinaus.
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