Freistellungen: Segen oder Fluch? – kostenlose Leseprobe, Teil 2

Wie heißt es so schön: Keine Regel ohne Ausnahme. Spötter behaupten: Es gibt im ADR mehr Freistellungen als Regeln. Stimmt das? Teil 2 der Artikelserie zu den Freistellungen und ihrem Nutzen in der Gefahrgut-Praxis.

(ah) Auch der zweite Teil der Artikelserie aus dem Print-Newsletter der gefahrgutbeauftragte dekliniert kurz und bündig die Basics jeder Freistellung durch. Doch das ADR wäre nicht das ADR, wenn es nicht immer wieder auch Ausnahmen von der Freistellung, Nebenbedingungen und trotzdem zu erfüllende Vorschriften gäbe … was im Endeffekt dazu führt, dass so manche angebliche Freistellung diese Bezeichnung nicht wirklich verdient.

Was erwartet Sie im zweiten Teil inhaltlich? Ein paar Stichpunkte: Freistellungen für ungereinigte leere ortsfeste Behälter, radioaktive Stoffe, Fahrzeuge mit Antrieb durch entzündbare Gase (sprich: Fahrzeuge mit CNG-, LNG-, LPG- oder Wasserstoff-Antrieb), Gase in Einrichtungen von Fahrzeugen (betrifft z.B. Hähnchengrillfahrzeuge, die Flaschen mit Flüssiggas enthalten), Sondervorschriften, "begrenzte" Mengen … und derartiges mehr.

Wie in Teil 1 und Teil 3 (dieser Teil folgt noch) der Artikelserie gibt es auch in diesem Teil 2 zu jeder Freistellung einen Blick über den ADR-Tellerrand: Wie sieht es bei den anderen Verkehrsträgern Eisenbahn (RID), Seeschiff (IMDG-Code), Flugzeug (IATA-DGR) mit der jeweiligen Freistellung aus? Und was besagen die ergänzenden und konkretisierenden Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (RSEB)?

Jetzt gleich reinlesen in den kostenlosen Fachartikel (Teil 2) aus der gefahrgutbeauftragte:

Freistellungen: Segen oder Fluch? (2)

Zum Download Freistellungen: Segen oder Fluch (2)

Die zweite Etappe skizziert Ihnen weitere dreizehn Freistellungen – unter anderem bei radioaktiven Stoffen, Nahrungsmitteln, Gasen in Sportbällen und Fahrzeugantrieben. Aber auch diverse Freistellungen, die eher als Pseudo-Freistellungen zu bezeichnen sind … Sie bekommen mit der Artikelserie einen guten Überblick darüber, welche kleinen und großen Freistellungen im ADR stecken.
Teil 3 folgt demnächst ...

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