Spötter behaupten: Es gibt im ADR mehr Freistellungen als Regeln. Stimmt das? Die dreiteilige Artikelserie von Prof. Dr. Norbert Müller verschafft Ihnen einen systematischen Überblick über die im ADR verstreuten Freistellungen. Er skizziert Ihnen, bei welcher Freistellung die Bedingungen und Vorgaben so vielschichtig sind, dass Sie in der Praxis nicht allzu viel davon haben. Eine Schlussbilanz in Teil 3 zum kostenlosen Download.
(ah) Auch der letzte Teil der Artikelserie aus dem Print-Newsletter der gefahrgutbeauftragte listet Ihnen kurz und bündig die Freistellungs-Eckdaten auf. Zudem geht es immer auch um folgende Fragen:
Konkret besprochen werden im dritten Teil vor allem die Freistellungen des ADR-Abschnitts 1.1.3 (u.a. im Unterabschnitt 1.1.3.6 "Menge je Beförderungseinheit" und 1.1.3.7 a) und b), wo es um Lithiumbatterien in Fahrzeugen und Geräten geht). Bis hin zu den Freistellungen in der GGAV, den Multilateralen Vereinbarungen und der GGVSEB und schließlich den n.a.g.-Freistellungen.
Und wie fällt die Schlussbilanz aus? Das lesen Sie am besten selbst in diesem letzten Teil – am besten gleich alle drei Teile der Artikelserie aus dem Print-Newsletter der gefahrgutbeauftragte gratis runterladen:
Hier geht es zu den kostenlosen Leseproben Teil 1 und Teil 2.
Und jetzt auch noch gleich reinlesen in den kostenlosen Fachartikel (Teil 3) aus der gefahrgutbeauftragte:
Zum Download Freistellungen: Segen oder Fluch (3)
Spötter behaupten: Es gibt im ADR mehr Freistellungen als Regeln. Stimmt das?
Die dritte und letzte Etappe der Artikelserie führt von der Freistellung, die das ADR für Mengen je Beförderungseinheit formuliert, über die Freistellungen für E-Fahrzeuge oder Leuchtmittel bis hin zu "n.a.g."-Freistellungen. Am Schluss gibt es ein zusammenfassendes Fazit Ihrer "Tour de ADR-Freistellungen".
Hier können Sie sich für die kostenlose Leseprobe aus dem Newsletter der gefahrgutbeauftragte registrieren: Zum DOWNLOAD des Artikels Freistellungen: Segen oder Fluch (3)
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