Fundstellen kosten Punkte

Der folgende Text wurde erstmals veröffentlicht in:
der gefahrgutbeauftragte, März 2013.

„Die Absolventen dürfen gerne zu mir ins Büro kommen, um Einsicht in die Prüfungsergebnisse zu nehmen“, sagt Petra Schönemann von der Handelskammer Hamburg. Auch wir wurden freundlich empfangen und haben einen Einblick in den Alltag einer Gefahrgutbeauftragten-Prüferin bekommen.

(ur)

Die Gefahrgutbeauftragten-Prüfungsdetails hat die Handelskammer Hamburg in einem Statut von 2011 geregelt. Darin ist unter anderem festgelegt, dass sich ein Kandidat schriftlich zur Prüfung anmelden muss. Ist das auch auf digitalem Wege möglich, Frau Schönemann?

Eine Anmeldung per Email ist in der Form möglich, dass der Kandidat das ausgefüllte Anmeldeformular einscannt und als Anhang sendet. Oder den Antrag faxt. Der Schulungsnachweis kann auch noch am Prüfungstag vorgelegt werden. Wir sind gerade dabei, eine Online-Anmeldung zu entwickeln. Dass erleichtert auch uns die Arbeit, denn derzeit müssen wir die Daten noch manuell erfassen. Allerdings ist auch nicht ganz trivial, die Anforderungen aus den verschiedenen Prüfungsbereichen unter einen Hut zu bringen.

Es gibt eine Arbeitsgruppe zu dem Thema Online-Anmeldung, da dies eben nicht nur die Gefahrgutbeauftragten-Prüfung, sondern auch andere Bereiche

Online-Anmeldung
Die Handelskammern Bremen und Frankfurt sind Vorreiter

wie beispielsweise die Berufsbildung oder die Ausbildungseigner-Prüfung betrifft. Und da gibt es unterschiedliche Anforderungen. Andere Kammern, wie Bremen und Frankfurt, haben solche Verfahren bereits eingeführt und wir werden jetzt nachziehen.

Warum geht das nicht gleich bundesweit und aus einem Guss?

Wir haben 82 Kammern und letztlich ist jede für sich alleine verantwortlich. Wir haben  in dem Bereich Software einen Vertrag mit unserer Tochtergesellschaft GFI, bei der wir Programme kaufen, mieten oder als Entwicklung in Auftrag geben. So ein Online-Anmelde-Moduls kostet natürlich und deshalb prüfen wir im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse, ob sich das rechnet und wir das gegenüber der Wirtschaft vertreten können. Logischerweise müssen wir mit den Beiträgen unserer Mitglieder verantwortungsbewusst umgehen.

Für die Anmeldung zur Prüfung empfehlen Sie eine Frist von vier Wochen einzuplanen. Geht es manchmal auch kurzfristiger?

Ja, das geht auch. Die Frist von vier Wochen ist ein historisches Überbleibsel. Damit sollte sichergestellt sein, dass auch die erforderlichen Fragebögen in den jeweiligen

Teilnehmer pro Prüfung
"Wir haben eine Kapazität für 15 bis 20 Teilnehmer."

Kombinationen vorliegen. Als wir noch die gebe-Luft-Prüfung hatten, waren die Kombinationen breiter gefächert. Da kam es dann schon mal vor, dass der entsprechende Fragebogen nicht vorrätig war, weil dieser beispielsweise gerade erneuert wurde. Da wird es dann schwierig, auf die Anmeldung zu reagieren, wenn in diesem Moment der Fragebogen fehlt. Heute ist das anders und es sind alle Fragebogen vorrätig, die von der Prüfungskommission aktuell in unserem Intranet hinterlegt sind. Wenn sich jemand eine Woche vorher anmeldet, ist das in der Regel kein Problem mit zwei Einschränkungen: Es gibt Monate, da boomt es und es gibt Monate, da will keiner zur Prüfung. Das macht die Planung manchmal schwierig.

Pro Prüfung haben wir eine Kapazität für 15 bis 20 Teilnehmer. Ich lege schon Wert darauf, dass die Teilnehmer Platz haben und sich auch ausbreiten können, wenn sie mit den Vorschriften arbeiten. Ich habe selbst die Gefahrgutbeauftragten-Prüfung abgelegt und weiß aus eigener Erfahrung, wie wichtig das ist. Gerade auch dann, wenn eine Prüfung für mehrere Verkehrsträger abgelegt wird. Und dann brauchen wir etwas Zeit, um die Einladungen zur Prüfung per Post rechtzeitig versenden zu können.

Was muss ich zur Prüfung mitbringen?

Schulungsnachweis (wenn nicht schon mit der Anmeldung geschickt), Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung, weil wir ungern Bescheinigungen

Gefahrgutbeauftragte
"...sind sehr ehrliche Menschen."

an nicht bestätigte Adressen verschicken) und die Vorschriften für die Verkehrsträger, die geprüft werden sollen.

Die Schulungsanbieter stellen vorab die Identität der potenziellen Kandidaten fest. Warum?

Im Prinzip geht es darum, dass die Identität eindeutig geklärt ist und nicht der Bruder, Freund oder sonst jemand die Prüfung ablegt. Passiert ist das jedoch noch nie. Die Gefahrgutbeauftragten sind sehr ehrliche Menschen. Wenn ich da an Prüfungen denke, dann sehe ich Kandidaten mit hochroten Wangen, die völlig in ihre Bücher vertieft und hochkonzentriert sind. Da gibt es kaum ein Räuspern oder irgendeine Bewegung. Ein einziges Mal hat jemand versucht zu schummeln. Aufgefallen ist es mir, weil im ADR des Teilnehmers Zettel klebten, die nicht dorthin gehörten. Außerdem hat er mich die ganze Zeit angeguckt, ob ich ihn anschaue, während die anderen emsig schrieben und vor sich hinarbeiteten.

Als Ausnahme müssen die Kammern auch Prüfungen in Englisch anbieten. Wie ist denn die Nachfrage in Hamburg?

Es gab bisher keine einzige Anfrage und auch keinen Schulungsveranstalter, der auf Englisch schulen wollte. Auch von den anderen Kammern habe ich da nichts gehört. Es gab einige Unternehmen aus den Kammerbezirken Hamburg, Bremen, Münster und Essen, die beim Verkehrsministerium den entsprechenden Antrag gestellt hatten. Aber bisher kam da nichts. Ich vermute, dass dies an den hohen Kosten für die Übersetzungen der Prüfung und Schulungsmaterial liegt. Diese müssen vom Teilnehmer getragen werden.

Werden Sie manchmal um Empfehlungen für Schulungen gebeten?

Ja, das kommt vor. Ich verweise dann auf die Liste unserer zugelassenen Schulungsunternehmen im Internet (www.hk24.de, Dok.Nr. 1021).

Laut Statuten können Sie als Prüfer abgelehnt werden.

Richtig (lacht).

Ist das schon mal vorgekommen?

Nein – es sorgt immer für sehr viel Heiterkeit wenn ich das sage.
Ich beginne die Prüfung etwa mit diesen Worten: „Ich habe hier die Prüfungsniederschrift und bitte Sie,

Entscheidung vor der Prüfung
"Bin ich gesund oder bin ich es nicht? Wenn ich nicht gesund bin, dann gehe ich jetzt."

diese zu unterschreiben, wenn Sie sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen.“ Vor meiner Zeit ist es vorgekommen, dass ein Kandidat die Prüfung gesehen hat und es ihm schlagartig schlecht geworden ist, nachdem er einen Blick auf die Fragen geworfen hatte. Das soll natürlich ausgeschlossen werden. Der Kandidat muss sich vor der Prüfung entscheiden: Ja, ich bin gesund oder ich bin nicht gesund und gehe jetzt. Aber nicht erst, nachdem er den Fragebogen gesehen hat. Und der zweite Punkt ist, dass die Teilnehmer keine Vorbehalte gegen mich haben. Und dann ernte ich immer Gelächter. Nein, ich bin noch nie abgelehnt worden. Faktisch ist das aber auch nicht ganz so einfach, denn es muss schon ein triftiger Grund vorliegen.

Sie führen ja eigentlich nur die Aufsicht. Wozu braucht es diesen Passus?

Weil ich auch die Prüfung korrigiere. Es könnte ja jemand auf den Gedanken kommen, dass ich ihm gegenüber befangen bin und dadurch benachteiligen könnte. Somit gibt es im Vorfeld die Möglichkeit, mich als Prüfer abzulehnen.

Wie korrigieren Sie die Arbeiten?

Es gibt von der IHK-Prüfungskommission herausgegebene Lösungsbögen und Musterlösungen, die von Fachleuten mit langjähriger Expertise erarbeitet wurden und rechtlich abgesichert sind. Ansonsten eben die entsprechenden Vorschriften selbst. Etwas schwierig sind die offenen Fragen, denn ein Kandidat schreibt es nicht unbedingt so auf,

Prüfungsfragen
Genau lesen, was exakt gefragt ist.

wie es in den Musterlösungen steht. Also muss ich seinen Gedankengang anhand der Vorschriften nachvollziehen und prüfen, ob das stimmig ist.

Haben Sie einen Tipp, wie das am besten formuliert werden sollte?

Ach, es geht weniger um Formulierungen. Entscheidend ist vielmehr, dass sich die Prüflinge genau die Aufgaben durchlesen. Sehr beliebt ist beispielweise die Frage nach Fundstellen. Da wird oft nicht genau gelesen: Mal wird nach Kapiteln gefragt, mal nach dem Abschnitt. Verlangt ist, die entsprechenden Ziffern anzugeben. Dazu gibt es sogar eine Hilfe auf dem Deckblatt: So sind Kapitel, Abschnitte, Unterabschnitte beziffert. Das wird immer gerne überlesen. Mal wird eine Zahl zu viel, mal eine Zahl zu wenig angegeben. Das führt leider zu Punktabzug. Weil es anders gefragt ist.

Wie viele fallen in Hamburg durch die Prüfung?

Die Meisten sind fleißig und gewissenhaft, lernen für sich anhand des Fragenfundus und werden von den Schulungsanbietern sehr gut vorbereitet. Das spiegelt sich in der Durchfall-Quote wider, die gerademal bei 6,7 Prozent liegt.

Gibt es denn Kandidaten, die alle vier Verkehrsträger mit einer Prüfung absolvieren?

Das sind nur noch wenige. Meist ist es die Kombination Straße / Seeschiff oder nur Straße allein. Alle vier Verkehrsträger mit einer Prüfung zu absolvieren ist schon sehr anstrengend. Sich über vier Stunden voll zu konzentrieren ist schon schwierig und dann läuft da auch schnell die Zeit davon. Aber es kann auch anders verteilt werden. Beispiel: Ich starte mit Straße / Schiene, schaue, ob ich bestanden habe und mache mit Binnen-/Seeschiff am nächsten Prüfungstermin weiter. Nur: Es sind dann eben zwei Prüfungen.

Hat schon mal jemand die volle Punktzahl erreicht?

Ja, das ist noch gar nicht lange her. Ein Teilnehmer hat die Ergänzungsprüfung Seeschiff gemacht und die volle Punktzahl erreicht. Aber das passiert nicht oft: Weil dann wieder die Fundstellen ins Spiel kommen und ich wieder Punkte abziehen muss…

Erhalten die Prüfungs-Teilnehmer ein differenziertes Ergebnis?

Ja, die Teilnehmer erhalten die Auswertung in Prozentangaben. Und wer es genau wissen möchte, darf sich seinen Prüfungsbogen ansehen. Kommt aber selten vor – es ist einmal ein Prüfungsteilnehmer hier gewesen, um Einsicht zu nehmen. Und es kann auch Widerspruch innerhalb von vier Wochen mit Begründung eingelegt werden. Das ist bisher jedoch noch nicht vorgekommen.

Hat es sich bewährt, dass bei Verlängerungsprüfungen die Kurspflicht abgeschafft wurde?

Es ist selten, dass die Verlängerungsprüfung nicht bestanden wird. Und dann liegt es meist daran, dass es Fragen sind, die in der Praxis des Teilnehmers nicht vorkommen. Aber: Die meisten bestehen ja. Und nach wie vor gibt es Kurse von Schulungsanbietern,

Verlängerungsprüfung
"Melden Sie sich rechtzeitig an."

die das vorhandene Wissen wieder auffrischen. Es bleibt jetzt halt im Ermessen des Einzelnen, ob er das machen möchte oder nicht.

Ein viel größeres Problem ist: Die Meisten vergessen zur Verlängerungsprüfung zu gehen - „oh Gott, morgen läuft meine Bescheinigung ab“. Das führt dann häufig zu Diskussionen: Es geht doch nur um einen Tag – kann ich nicht zum nächsten Termin zur Prüfung? Das geht aber nicht: Abgelaufen ist abgelaufen. Ich kann die Teilnehmer nur ermuntern: „Gehen Sie rechtzeitig zur Prüfung“. Es kann immer etwas dazwischen kommen – ich werde krank, kann den Termin nicht wahrnehmen, bestehe die Prüfung nicht, weil es ohnehin ein rabenschwarzer Tag für mich war. Wer es zu einem bestimmten Termin schaffen muss, setzt sich unter Druck und fällt vielleicht gerade deshalb durch. Besser: Ein zeitliches Puffer einplanen und sich ein Vierteljahr vorher anmelden als das Risiko einzugehen, die Bescheinigung zu verlieren und wieder von vorne anzufangen. Gefahrgutbeauftragte haben ein Jahr Zeit sich darum zu kümmern. Wer früher zur Prüfung geht, verschenkt ja nichts. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung wird dadurch nicht verkürzt.

Um die Prüfung zu bestehen, müssen die Hälfte der Fragen richtig beantwortet werden. Ist diese Anforderung zu gering?

Es sind keine ganz einfachen Fragen, die beantwortet werden müssen. Ich muss schon nachdenken, um die richtige Lösung zu finden. Somit sind die 50 Prozent gerechtfertigt. Allerdings regen durchaus einige Schulungsanbieter an, diese Anforderung zu überdenken. Aber ein wesentlicher Aspekt sollte nicht außer Acht gelassen werden: Der Gefahrgutbeauftragte wird ja gebraucht. Es kann dann also nicht darum gehen, dass ich Leute durch zu hohe Anforderungen abschrecke. Natürlich muss das Wissen nachgewiesen werden und vorhanden sein – gerade in diesem Metier. Aber: Wenn plötzlich nur noch zehn Prozent durchkommen, dann sagt sich der Unternehmer: Ja wenn das kaum einer schafft, dann bestelle ich eben keinen Gefahrgutbeauftragten. Dann lass ich es eben darauf ankommen. Das ist die Gefahr, die ich sehe.

Da sind wir jetzt auch indirekt bei dem Thema Nachwuchs. Gibt es in Hamburg einen Mangel?

Schwierig zu sagen. Die Prüfungszahlen sind rückgängig: 2011 hatten wir 140 Prüfungsteilnehmer, 2012 waren es mit 100 Teilnehmern 40 weniger.

Gefahrgutbeauftragte
"Viele Unternehmen wissen gar nicht, dass sie einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen."

Ich vermute, dass weniger zur Verlängerungsprüfung gekommen sind – die waren einfach nicht dran. Ansonsten sehe ich, dass die Kandidaten, die zur Prüfung oder Verlängerungsprüfung kommen, nicht mehr ganz jung sind. Das sind eher gestandene Leute ab 30. Ich habe über dieses Thema auch mit der Wasserschutzpolizei gesprochen und hörte die Meinung, dass vielleicht auch die Aufklärung mangelhaft sei. Dass viele Unternehmen gar nicht wissen, dass sie einen Gefahrgutbeauftragten brauchen. Ich selbst erhalte manchmal Anrufe: „Mir wurde gesagt, dass ich einen Gefahrgutbeauftragten bestellen soll. Aber ich habe doch nur diesen einen Transport – da brauche ich doch jetzt nicht extra einen Gefahrgutbeauftragten?“ Dann hinterfrage ich - ja doch, brauchen Sie. Voller Entrüstung schallt es mir dann entgegen: „Das kann doch nicht sein, bisher ist das doch auch alles ohne gut gegangen.“ Die verstehen das schlichtweg nicht. Vielleicht sollte da wirklich mehr und besser aufgeklärt werden.

An wen wenden Sie sich, wenn Sie mal fachliche Hilfe benötigen?

Ich bitte einen meiner Kollegen um Hilfe, wenn ich beispielsweise bei einer Prüfungsantwort unsicher bin. Oder ich rufe einen Kollegen aus dem Arbeitskreis an, zum Beispiel Alfred Winklhofer.

Was macht dieser Arbeitskreis?

In den IHK-Arbeitskreis Gefahrgut schickt jedes Bundesland einen Vertreter und wir ebenen den Weg, wie das Thema Gefahrgut gehandhabt werden soll.

Das Hamburger Statut beispielsweise ist als Musterstatut in dem Arbeitskreis entwickelt worden. Der Entwurf geht zunächst bundesweit an die entsprechenden Sachbearbeiter der IHKen, die ihre Änderungswünsche an den Arbeitskreis senden. Aus den Rückmeldungen entwickelt dann der Arbeitskreis das Statut und stellt es allen Kammern zur Verfügung. Wobei die einzelnen Kammern das Muster entsprechend ihren Bedürfnissen anpassen oder modifizieren können. Aber das Grundgerüst wird – nach dem geschilderten Feedback-Verfahren – in dem Arbeitskreis entwickelt.

Hat der Arbeitskreis auch Einfluss auf die Prüfungsfragen?

Nein, das macht die Prüfungskommission. Wir können natürlich Vorschläge machen. Gerade in der Praxis stellt sich ja schnell heraus, ob eine Frage funktioniert oder nicht. Wenn alle Kandidaten da immer falsch antworten, stellt sich die Frage, ob vielleicht mit der Fragestellung etwas nicht in Ordnung ist. Und dann sind wir schon aufgefordert, dazu auch eine Rückmeldung zu geben: „Überlegt doch bitte mal, ob wir diese Frage nicht anders formulieren. Oder ganz rausnehmen.“

Werfen wir mal einen Blick auf die andere Seite. Wie viele Schulungsanbieter gibt es derzeit in Hamburg?

Insgesamt acht. Allerdings ist das Angebot

Prüfungsfragen
Ob eine Frage funktioniert oder nicht, zeigt sich in der Prüfungspraxis.

der Schulungen unterschiedlich gewichtet.

Zu ihren Aufgaben gehört ja auch die Kontrolle der Schulungsanbieter.

Ja, richtig. Wir haben die Stundenpläne von den Veranstaltern, was wann geschult wird und ich mache dann auch Stichproben vor Ort: Ob tatsächlich auch das Thema geschult wird, das laut Stundenplan angegeben ist, ob die Veranstaltung in dem anerkannten Raum stattfindet, ob es sich auch um den Referenten handelt, der in den Unterlagen angegeben worden ist – ich habe da so einige Punkte, die ich abarbeite. Die Schulungsanbieter wissen natürlich nicht, wann ich plötzlich in ihrem Kurs sitze. In der Regel bleibe ich dann eineinhalb Stunden.

Herzlichen Dank für das Gespräch, Frau Schönemann.

 

„Ich mach einen Refresher“

Die studierte Betriebswirtschaftlerin Petra Schönemann ist seit 2008 bei der Handelskammer Hamburg und dort u.a. für den Bereich Gefahrgut zuständig.

Macht es noch Spaß?

Ja sehr, es wird nicht langweilig. Es passiert sehr viel im Bereich der Vorschriften und man muss sich immer fortbilden, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Und die Vielfalt der Menschen – es ist unglaublich, mit welchen Menschen aus unterschiedlichen Firmen man in Kontakt kommt. Und es ist ja auch hochgradig spannend, aus der Wirtschaft ein paar Dinge zu erfahren. Krankenhäuser und Gefahrgut beispielsweise – hatte ich gar nicht auf der Rechnung, bis ich Frau Eva Maria Meyer (Gefahrgutpreisträgerin 2011) kennenlernte.

Wie bilden Sie sich persönlich weiter?

Ich nutze den Gefahrgut-Stammtisch, lerne viel über den IHK-Arbeitskreis, dort besonders von den erfahrenen Kollegen, lese Fachliteratur und Fachzeitschriften, nutze Internet-Foren und lerne auch dazu, wenn ich die Schulungsanbieter besuche. Ich selbst habe von Straße bis Luft das gesamte Programm durchgemacht, bei der IHK Lüneburg die Gefahrgutbeauftragten-Prüfung abgelegt und bestanden. Diese Jahr muss ich meine Verlängerungsprüfung (ohne gebe Luft) machen.

Machen Sie vorher einen Refresher?

Ich glaube, ich mache einen Refresher. Schaden kann das nicht.

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