Im Bundesgesetzblatt sind kurz vor Weihnachten noch die Änderungen der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung veröffentlicht worden.
(ak) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die "Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) vom 16. Dezember 2011" im Bundesgesetzblatt 2011 Teil I, Nr. 68 auf den Seiten 2803 ff. bekannt gemacht.
Weiterhin enthalten ist auch die Ausnahme Nr. 20 zur Beförderung verpackter Abfälle. Einige UN-Nummern wurden ausgeschlossen, so zum Beispiel UN 1057 Feuerzeuge mit entzündbarem Gas oder Nachfüllpatronen für Feuerzeuge mit entzündbarem Gas, UN 1263 Farbe und Farbzubehörstoffe sowie UN 1950 Druckgaspackungen. Die Ausnahme wurde mit Änderungen nochmals verlängert, allerdings befristet zum 30. Juni 2015 - und diesmal voraussichtlich endgültig.
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