Gefahrgut-Embargo für China (Fortsetzung)

Neue Informationen über die Restriktionen der Gefahrgutbeförderung vor, während und nach den Olympischen Spielen in China sind vom US-amerikanischen Verkehrsministerium herausgegeben worden. In dem Situation Report (SITREP) vom 10. Juni wird ausgeführt, dass es bis dahin immer noch keine offiziellen Bestätigungen der verschiedenen Meldungen über chinesische Restriktionen gebe.

 

Dem DoT liegt nun die Direktive 2008-0611 des chinesischen Verkehrsministeriums vor, mit der die Häfen Ningbo, Shenzhen, Yantian und Guangzhou Nansha angewiesen werden, Transporte mit Feuerwerkskörpern für den Export zu gestatten. Zusätzlich werden die Häfen Shanghai und Beihai aufgefordert, Feuerwerksverladungen für die USA zu priorisieren. Diese Direktive wurde an eine Reihe von Provinzverwaltungen und andere Häfen der betroffenen Regionen gesendet.

Am 10. Juni erhielt das DoT den Text einer Direktive der Zivilen Luftfahrtverwaltung Chinas (CAAC) mit Ausführungen zu Restriktionen im Luftverkehr. Die wichtigen Punkte sind:

  • Beschränkungen gelten vom 1. Juli bis 30. September 2008
  • Die Flughäfen Beijing, Shanghai, Shenyang, Qinhuangdao und Qingdao werden in dieser Zeit keine Gefahrgutbeförderungen erlauben. Ausgenommen sind radioaktive Isotope für medizinische Zwecke und Chemikalien zur Behandlung von Seuchen.
  • Für andere Flughäfen unterliegt die Beförderung von "Hyper Dangerous Goods" der Zulassung der CAAC.

Die Liste der "Hyper Dangerous Goods" umfasst folgende in den ICAO-TI genannten Stoffe:

  • Unterklasse 2.3 Giftige Gase (außer Aerosole)
  • Unterklasse 6.1 Giftige Stoffe der VG I
  • Unterklasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A
  • Radioaktive Stoffe in Typ B- und C-Packstücken.

In dem Dokument werden außerdem drei Ansprechpartner im CAAC mit Telefonnummer genannt.

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