Neue Informationen über die Restriktionen der Gefahrgutbeförderung vor, während und nach den Olympischen Spielen in China sind vom US-amerikanischen Verkehrsministerium herausgegeben worden. In dem Situation Report (SITREP) vom 10. Juni wird ausgeführt, dass es bis dahin immer noch keine offiziellen Bestätigungen der verschiedenen Meldungen über chinesische Restriktionen gebe.
Dem DoT liegt nun die Direktive 2008-0611 des chinesischen Verkehrsministeriums vor, mit der die Häfen Ningbo, Shenzhen, Yantian und Guangzhou Nansha angewiesen werden, Transporte mit Feuerwerkskörpern für den Export zu gestatten. Zusätzlich werden die Häfen Shanghai und Beihai aufgefordert, Feuerwerksverladungen für die USA zu priorisieren. Diese Direktive wurde an eine Reihe von Provinzverwaltungen und andere Häfen der betroffenen Regionen gesendet.
Am 10. Juni erhielt das DoT den Text einer Direktive der Zivilen Luftfahrtverwaltung Chinas (CAAC) mit Ausführungen zu Restriktionen im Luftverkehr. Die wichtigen Punkte sind:
Die Liste der "Hyper Dangerous Goods" umfasst folgende in den ICAO-TI genannten Stoffe:
In dem Dokument werden außerdem drei Ansprechpartner im CAAC mit Telefonnummer genannt.
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