Gefahrgut in begrenzten Mengen (LQ)

Der „Versand in begrenzten Mengen (LQ)“ meint den erleichterten Transport von Gefahrgut bei Nichtüberschreitung von bestimmten Mengen je Innenverpackung und Versandstück. Welche Erleichterungen genau gelten, finden Sie in unserem kostenlose Download am Ende des Artikels.

(schu) Es gelten folgende Erleichterungen für den Versand in begrenzten Mengen:

  • Keine bauartgeprüfte Verpackung,
  • keine Kennzeichnung mit UN-Nummer und Gefahrzettel sowie
  • keine orangefarbenen Tafeln,
  • kein Beförderungspapier,
  • keine ADR-Schulung und
  • keine schriftlichen Weisungen.

Dafür aber:

  • Verpackung von guter Qualität,
  • Kennzeichnung für begrenzte Mengen sowie ggf. Ausrichtungspfeile,
  • Container-/Fahrzeugpackzertifikat bei Seeverkehr,
  • Mitarbeiterunterweisung nach 1.3 ADR und
  • Ladungssicherung.

Nicht jeder Stoff ist für den Versand in begrenzten Mengen zugelassen. In der Spalte 7a der Tabelle A stehen die höchstzulässigen Mengen je Innenverpackung oder Gegenstand. Steht dort keine Angabe oder eine „0“, ist die die erleichterte Beförderung nicht erlaubt.

Beim Versand in begrenzten Mengen bedarf es keiner bauartgeprüften Verpackung, aber es bestehen immer noch bestimmte Anforderungen an die Verpackung.

Es bedarf keiner Kennzeichnung mit UN-Nummer, Gefahrzettel und orangefarbener Tafel, allerdings müssen Innen-, Außen- und Umverpackung gekennzeichnet werden.

Der Beförderer muss vom Absender in nachweisbarer Form über die Bruttomasse der zu transportierender Güter informiert werden.

Container und Beförderungseinheiten müssen genau wie die Versandstücke und Umverpackungen gekennzeichnet werden.

Bei der Beförderung in begrenzten Mengen auf der Straße dürfen Tunnel mit der Kategorie E unter bestimmten Voraussetzungen nicht befahren werden und Umleitungsstrecken müssen genutzt werden.

Für zusätzliche Informationen für den Transport in begrenzter Menge finden Sie unseren kostenlosen Download "Gefahrgut in begrenzten Mengen".

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