In Fragen der sicheren Beförderung gefährlicher Güter lässt sich das Bundesverkehrsministerium vom Gefahrgut-Verkehrs-Beirat beraten. Einzelheiten seiner Tätigkeit regelt eine neue Geschäftsordnung.
(ak) Nach § 7b Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) wird beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ein Gefahrgut-Verkehrs-Beirat eingesetzt. Im Verkehrsblatt 18/2010 ist nun für diesen unter der laufenden Nummer 115 auf den Seiten 391 ff. eine neue Geschäftsordnung (GO) bekannt gemacht worden, die das BMVBS erlassen hat. Die Geschäftsordnung vom 15. März 2007 wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2010 aufgehoben.
In der GO wird die Aufgabenstellung des Beirats konkretisiert: Er berät das BMVBS hinsichtlich der sicheren Beförderung gefährlicher Güter, insbesondere der Durchführung des GGBefG. Außerdem befasst sich der Beirat mit allen Fragen der Beförderung gefährlicher Güter von grundsätzlicher gefahrgutpolitischer Bedeutung sowie der Organisation der Beratungsgremien.
Die GO benennt die teilnehmenden Stellen und stellt Anforderungen an die Einberufung der Sitzungen. Auch die Einrichtung des Ständigen Ausschusses Gefahrgutbeförderung (AGGB), dessen Aufgaben und Arbeitsgruppen werden beschrieben. Die Entscheidung darüber, wie mit den Ergebnissen der Beratungen verfahren wird, obliegt nach § 12 dem BMVBS.
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