Wer konzentrierte Infos möchte, was sich ab 2023/2024 im IMDG-Code mit dem Amendment 41-22 gegenüber dem aktuellen Amendment 40-20 ändert, liest hier richtig!
(ah) Wer Gefahrguttransporte per Seeschiff sicher abwickeln und übers Meer bringen möchte, kommt am internationalen Regelwerk IMDG-Code nicht vorbei.
Auch 2023/2024 gibt es wieder etliche Änderungen im IMDG-Code, die im 41. Amendment (Amdt. 41-22) festgelegt und bereits ab 1. Januar 2023 freiwillig anwendbar sind. In Deutschland werden sie sich erwartungsgemäß in einer Änderung der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) niederschlagen.
Die vielen punktuellen Neuerungen, die dieses 41. Amendment dem IMDG-Code und den Gefahrgutvorschriften für den Seeverkehr beschert, können es in der Transportpraxis "faustdick" in sich haben.
Es sind auch Änderungen und Vereinfachungen dabei, die es ausschließlich im Seeverkehr gibt – zum Beispiel wird nicht mehr zwischen Säuren und starken Säuren unterschieden, damit verschwindet auch die Trenngruppe SGG1a.
Am besten direkt den Artikel von Uwe Kraft aus dem Fachmagazin gefährliche ladung herunterladen und durchschauen – er liefert Ihnen eine konzentrierte Übersicht, mit der Sie die Änderungsschwerpunkte scannen und Ihre aktuellen Gefahrgut-Prozesse rechtzeitig umstellen können.
Ausführlich und detailliert finden Sie das neue Reglement im neuen IMDG-Code 2023 von ecomed-Storck, der ab Dezember 2022 erhältlich ist.
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