GGKostV aktualisiert

Die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter sind neu festgesetzt worden.

(mih) Die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter (mit Ausnahme des Luftverkehrs) sind neu festgesetzt worden. Dies hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in einer Artikelverordnung vom 7. März dieses Jahres im Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2013 I S. 466 bekannt gemacht.

Artikel 1 enthält die aktualisierte „Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutkostenverordnung – GGKostV)“. Darin sind die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen von

  • Bundes- und Landesbehörden,
  • Prüfstellen,
  • Benannten Stellen,
  • amtlich anerkannten Sachverständigen und Technischen Diensten,
  • zuständigen Stellen oder Personen sowie
  • Marktüberwachungsbehörden

nach Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), Gefahrgutverordnung See (GGVSee) und Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) festgelegt.

Außerdem sind die Gebührenverzeichnisse

  • des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS),
  • der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM),
  • des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) und
  • der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)

genannt.

Mit Artikel 2 wird die „Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt“ geändert. Damit werden Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen gestrichen, die auf dem ADNR basieren.

Die Artikelverordnung tritt am 1. April 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die GGKostV vom 13. November 1990 (BGBl. 1990 I S. 2490), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Dezember 2004 (BGBl. 2004 I S. 3711) geändert worden ist, außer Kraft.

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