Klassifizierung von Abfällen als Gefahrgut

Die richtige Klassifizierung von Abfällen, welche als Gefahrgut transportiert werden sollen, ist essentiell, da Gefahrgut-Transporte stark überwacht und Verstöße mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Am Ende dieses Artikels finden Sie in unserem kostenlosen Download eine Anleitung mit den wichtigsten Schritten zur richtigen Klassifizierung.

(schu). Die Klassifizierung des Abfalls stellt sich meistens als schwieriges Unterfangen heraus, da die genaue Zusammensetzung des zu transportierenden Materials oft nicht klar definiert ist. Eine einfache Zuordnung des Abfallstoffes anhand eines Abfallschlüssels zu einer UN-Nummer ist also nicht ohne weiteres möglich.

Abfall muss als Gefahrgut klassifiziert werden, wenn ein Stoff mindestens eine Eigenschaft besitzt, die einer Gefahrklasse des ADR zugeordnet werden kann. Um Abfälle zuordnen zu können, müssen zuerst diese Eigenschaften bestimmt werden. Dies geschieht, indem die chemischen und physikalischen Daten des Abfalls mithilfe verschiedener Verfahren festgestellt werden.

Nun können die Abfälle gemäß einer oder mehrerer gefährlicher Eigenschaften klassifiziert werden. Dabei zu beachten ist die Zuordnung zu einer der drei Verpackungsgruppen aufgrund des Gefahrengrades des Stoffes. Sollte eine genaue Bestimmung nicht möglich sein, gibt es mehrere Möglichkeiten für Abfälle mit nicht genau bekannter Zusammensetzung (Erleichterung, Tabelle der überwiegenden Gefahr etc.).

Außerdem zu beachten ist das Basler Übereinkommen bei der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und die Prüfung, ob es sich bei den zu transportierenden Abfällen um umweltgefährdende Stoffe handelt, die gegebenenfalls entsprechend gekennzeichnet werden müssen.

Sobald die nötigen Informationen vorliegen, kann geprüft werden, ob auf Grund der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung oder des ADR (insbesondere Teil 2) Ausnahmen und Erleichterungen für den Abfall-Transport genutzt werden können.

Danach erfolgt vor dem Transport die Erstellung des Beförderungspapiers mit allen benötigten Informationen über die zu transportierenden Abfälle, es sei denn, eine Ausnahme wird angewendet, auf deren Grundlage das Beförderungspapier nicht benötigt wird.

Für zusätzliche und ausführlichere Informationen und Beispiele für die Klassifizierung von Abfällen finden Sie unseren kostenlosen Download "Abfall als Gefahrgut klassifizieren".

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