Die internationalen Übereinkommen zum Gefahrguttransport ändern sich fortwährend. Nun soll das deutsche Gefahrgutbeförderungsgesetz den neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Die Bundesregierung hat den "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes" mit Drucksache 9/09 vom 5. Januar 2009 an den Bundesrat weitergeleitet. Zur Begründung wird angegeben, dass seit der letzten Überarbeitung des Gesetzes in den Jahren 1997/98 Entwicklungen im internationalen Recht, im Recht der Europäischen Union und im Prüf- und Zulassungswesen eingetreten sind, die eine Anpassung in mehreren Bereichen erfordern.
Bereits in Kraft getreten sind das neue Übereinkommen über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (COTIF) und das ADN-Übereinkommen. Demnächst muss außerdem die Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Das Gefahrgutbeförderungsgesetz soll jedoch nicht nur den aktuellen Gegebenheiten Rechnung tragen, sondern auch den absehbaren künftigen Aufgaben und Entwicklungen gerecht werden. So würden zum Beispiel zunehmend Vorschriften über multimodal einsetzbare Umschließungen aus den UN-Modellvorschriften in die internationalen Regelwerke übernommen. Notwendige Änderungen seien zum Teil aber auch bedingt durch den europäischen Binnenmarkt oder neue Erkenntnisse bei der innerdeutschen Anwendung.
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