Gefahrgutbeauftragte in der Türkei sollten laut türkischer Regierung einen Hochschulabschluss haben.
(mih) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat im Rahmen der Informationen der Vertragsparteien zum ADR eine Mitteilung der türkischen Regierung an das UNECE-Sekretariat veröffentlicht. Danach sollten Gefahrgutbeauftragte in der Türkei über einen Bachelor-Abschluss verfügen; sie müssten also einen Hochschulabschluss besitzen.
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