Wie funktioniert das jetzt mit dem elektronischen Beförderungsdokument beim ADR-Transport gefährlicher Güter?
(ah) Der regelkonforme Transport gefährlicher Güter ist dokumentationslastig. Bisher lief das (vor allem wegen der restriktiven Vorschriften der Gefahrgut-Regelwerke ADR, RID und ADN) fast ausschließlich über ausgedruckte Begleitpapiere, die der Gefahrgut-Fahrer im Fahrzeug dabei hat.
Viele haben sich schon gedacht: „Meine Güte, wann ist denn endlich Schluss mit dieser bürokratischen Zettelwirtschaft – das muss doch auch digital gehen!“. Sicher, doch auch die elektronischen Beförderungsdokumente müssen lückenlos die hohen Anforderungen erfüllen, die im ADR-Kapitel 5.4 spezifiziert sind (genau genommen im Unterabschnitt 5.4.0.2, den es analog in RID und ADN ebenso gibt).
Das ist inzwischen (endlich!) machbar: Seit Anfang 2023 gibt es nun auch in Deutschland ein neues einheitliches System für elektronische Beförderungsdokumente.
Dieser Artikel aus dem Sonderheft gefahrgut logistik 2023 des Fachmagazins gefährliche ladung skizziert Ihnen kurz und für IT-Laien verständlich,
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