Per Verordnung gibt das BMVBS die Änderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften bekannt.
(ak) Die Änderungsverordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) enthält in ihrem Artikel 1 die neue Ortsbewegliche Druckgeräte-Verordnung (OVD) sowie in Artikel 2 Änderungen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Sie wurde im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 60 vom 2. Dezember 2011 auf den Seiten 2349 ff. veröffentlicht.
Die Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte vom 17. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3711) ist nach § 30 der OVD zum 3. Dezember 2011 aufgehoben worden. Die neuen Bestimmungen der OVD nehmen auch großen Raum in den Änderungsanweisungen zur GGVSEB ein.
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