Gefahrgutbeauftragte können weiterhin eine "reduzierte" Prüfung für bestimmte Arten gefährlicher Güter ablegen (Klasse 1, Klasse 2, Klasse 7 oder Mineralölprodukte).
Auf der jüngsten Gemeinsamen Tagung in Genf lehnten die Delegierten den britischen Vorschlag ab, der vorsah, die Regelungen zur beschränkten Prüfung für Gefahrgutbeauftragte gem. 1.8.3.13 ADR/RID abzuschaffen. Mehrere Delegationen hatten die Forderung des Vereinigten Königreichs nach einer umfassenden Schulung für alle unterstützt: Gefahrgutbeauftragte sollten in der Lage sein, fachliche Fähigkeiten in allen Vorschriften nachzuweisen.
Deutschland verwies darauf, dass in keinem Unternehmen tatsächlich nur eine Klasse gefährlicher Güter vorkomme und die "Prüfung light" daher keine Rolle für die Praktiker spiele. In Deutschland legten nur 0,59 Prozent der Gefahrgutbeauftragten nach dem Basiskurs eine klassenspezifische Prüfung ab. Bei den Fortbildungsprüfungen waren es 0,8 Prozent. Die Schweiz betonte, dass heute in einigen Betrieben die Fahrzeugführer umfassendere Kenntnisse als der Sicherheitsberater hätten. Dies sei eine paradoxe Situation.
Andere Delegationen und Vertreter der Industrie teilten diese Auffassung nicht. Der Vertreter Belgiens vertrat den Standpunkt, dass klassenspezifische Prüfungen sogar die Sicherheit förderten, weil spezielle Fragen gestellt werden können. Das gelte besonders für die Klassen 1 und 7, die eine spezielle Systematik haben. Der Europäische Flüssiggase-Verband (AEGPL) wies darauf hin, dass Flüssiggase (LPG) ohne andere gefährliche Güter befördert werden. Ein klassenspezifischer Schulungsnachweis für Klasse 2 sei daher praxisbezogen.
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