Radioaktive Stoffe: Verwaltungsaufgaben übertragen

Anstelle des BfS ist nun das BfE für bestimmte Verwaltungsaufgaben des Bundes zuständig, u.a. hinsichtlich der Beförderung und Aufbewahrung radioaktiver Stoffe.

(mih) Verschiedene Verwaltungsaufgaben, welche das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter bislang innehatte, wurden dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) – bislang: Bundesamt für kerntechnische Entsorgung – in Berlin übertragen. Dies ist mit dem vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung“ vom 26. Juli 2016 (BGBl. 2016 I S. 1843) geschehen. Es ist am 30. Juli 2016 in Kraft getreten.

Das BfS ist somit ab sofort ausschließlich für Verwaltungsaufgaben des Bundes auf den Gebieten des Strahlenschutzes einschließlich der Strahlenschutzvorsorge zuständig. Die bislang vom BfS erledigten weiteren Verwaltungsaufgaben des Bundes im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen übernimmt das BfE zusätzlich. Das BfE erledigt nun Verwaltungsaufgaben des Bundes auf den Gebieten der Planfeststellung, Genehmigung und Überwachung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle, der Entsorgung radioaktiver Abfälle, der Beförderung und Aufbewahrung radioaktiver Stoffe sowie der kerntechnischen Sicherheit.

Diese Neuordnung der Organisationsstruktur wirkt sich auf andere Regelungen aus (u.a. auch verschiedene Gefahrgutvorschriften, in denen insbesondere das BfS durch das BfE ersetzt wird): z.B.

  • Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
  • Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
  • Gefahrgutverordnung See (GGVSee)
  • Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV)
  • Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
  • Atomgesetz (AtG)
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de