Redaktionelle Änderungen in Gefahrgutvorschriften

Ein Gesetz zur Änderung des Umweltaudits und weiterer Gesetze hat redaktionelle Änderungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes und von Gefahrgutverordnungen zur Folge.

(ur) Das Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen vom 12. Dezember 2019 ist (mit Ausnahme von Artikel 17) seit dem 1. Januar 2020 in Kraft (BGBl. 2019 I S. 2510). Mit Artikel 5 dieses Gesetzes wird das „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)" in „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE)" umbenannt. Dadurch werden auch redaktionelle Änderungen im Gefahrgutbeförderungsgesetz und in weiteren Gefahrgutvorschriften ausgelöst. Ersetzt werden die Wörter „kerntechnische Entsorgungssicherheit“ durch die Wörter „Sicherheit der nuklearen Entsorgung

  • in § 5 Absatz 2 Satz 2 und § 7a Absatz 1 Nummer 1 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefG)
  • In der Inhaltsübersicht in der Angabe zu § 11, in § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 und § 11 in der Überschrift sowie in dem Satzteil vor Nummer 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
  • in § 1 Absatz 2 Satz 1 und der Überschrift zur Anlage 2 der Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV)
  • in der Inhaltsübersicht in der Angabe zu § 13, in § 12 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2, der Überschrift zu § 13 und im Satzteil vor Nummer 1 der Gefahrgutverordnung See (GGVSee)

Weiter dient Artikel 17 des Gesetzes dazu, chemikalienrechtliche Vorschriften an neue Rechtsentwicklungen auf EU-Ebene anzupassen. Der Artikel ist seit dem 31. Dezember 2019 in Kraft. 

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de