Ein Gesetz zur Änderung des Umweltaudits und weiterer Gesetze hat redaktionelle Änderungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes und von Gefahrgutverordnungen zur Folge.
(ur) Das Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen vom 12. Dezember 2019 ist (mit Ausnahme von Artikel 17) seit dem 1. Januar 2020 in Kraft (BGBl. 2019 I S. 2510). Mit Artikel 5 dieses Gesetzes wird das „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)" in „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE)" umbenannt. Dadurch werden auch redaktionelle Änderungen im Gefahrgutbeförderungsgesetz und in weiteren Gefahrgutvorschriften ausgelöst. Ersetzt werden die Wörter „kerntechnische Entsorgungssicherheit“ durch die Wörter „Sicherheit der nuklearen Entsorgung“
Weiter dient Artikel 17 des Gesetzes dazu, chemikalienrechtliche Vorschriften an neue Rechtsentwicklungen auf EU-Ebene anzupassen. Der Artikel ist seit dem 31. Dezember 2019 in Kraft.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!